Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der LOCAL IMAGE Marketing GmbH (nachfolgend „LOCAL IMAGE“) und ihren Auftraggebern. Sie finden insbesondere Anwendung auf die Erbringung von Werbe- und Marketingleistungen im Online-Bereich. Die AGB gelten ausschließlich für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen AGB auch für künftige, vergleichbare Geschäftsabschlüsse als Rahmenvereinbarung, ohne dass LOCAL IMAGE darauf erneut hinweisen muss.

(3) Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen LOCAL IMAGE und dem Auftraggeber (einschließlich Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden) haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung durch LOCAL IMAGE, es sei denn, der Auftraggeber kann einen abweichenden Nachweis erbringen.

2. Vertragsgegenstand

(1) LOCAL IMAGE berät den Auftraggeber bei Marketingmaßnahmen, insbesondere in der Betreuung von Social-Media-Kanälen, der Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Content sowie der Entwicklung von Websites. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, den Leistungspaketen von LOCAL IMAGE oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Teil des Vertrags.

(2) Während eines laufenden Projekts kann der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs vorschlagen. Akzeptiert LOCAL IMAGE das Änderungsangebot nicht, bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Leistungen. Falls LOCAL IMAGE zusätzliche Leistungen erbringt, werden diese separat in Rechnung gestellt (z. B. für Werbebudgets).

(3) Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch ein spezifischer Erfolg, den der Auftraggeber anstrebt. Beispielsweise können bestimmte
Resultate bei Werbemaßnahmen, Social-Media-Betreuung oder Suchmaschinenoptimierung nicht garantiert werden. (4) LOCAL IMAGE ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen entweder selbst zu erbringen oder
fachkundige Dritte/Fremdfirmen damit zu beauftragen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Leistungen von LOCAL IMAGE richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der vertraglichen Vereinbarung. Dabei kann es sich um eine monatliche Abo-Pauschale, eine aufwandsabhängige Abrechnung (z. B. nach Stunden- oder Tagessätzen) oder eine leistungsabhängige Vergütung handeln. Eine Pauschalvergütung gilt nur für die ausdrücklich im Angebot definierten Leistungen.

(2) Sämtliche Preise gegenüber Unternehmen verstehen sich als Nettopreise und unterliegen der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) LOCAL IMAGE ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen und für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

(4) Zusatzleistungen werden entsprechend der im Angebot festgelegten Vergütung berechnet. Begleitende Leistungen wie Schulungen, Benutzereinführungen oder Dokumentationen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Die Vergütung ist sofort fällig und wird per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der Schriftform und der Zustimmung von LOCAL IMAGE.

4. Pakete, Laufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, werden Paketverträge mit einer Laufzeit auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Gebühren für Paketverträge werden am Monatsanfang für den laufenden Monat berechnet und per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Änderungen der Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Zustimmung von LOCAL IMAGE.

(3) Bei Website-Paketverträgen wird die Hälfte der einmaligen Vergütung zu Beginn fällig (1. Rate), die zweite Hälfte nach Abschluss des Projekts (2. Rate). Die Zahlung erfolgt ebenfalls per SEPA-Basislastschrift.

(4) Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

5. Social Media

(1) LOCAL IMAGE wird in dem vereinbarten Umfang die Accounts des Auftraggebers ggf. optimieren sowie Inhalte für den Auftraggeber erstellen und veröffentlichen.

(2) Bei gebuchten Social-Media-Paketen veröffentlicht LOCAL IMAGE Inhalte eigenständig, ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber. Individuelle Inhalte werden erst nach Freigabe durch den Auftraggeber veröffentlicht, wobei diese spätestens einen Werktag vor dem geplanten Veröffentlichungstermin erfolgen muss. Die Parteien können zudem einen Veröffentlichungsrahmen festlegen, innerhalb dessen LOCAL IMAGE Inhalte ohne weitere Freigabe posten kann.

(3) Soweit gegen entsprechende Vergütung beauftragt, wird LOCAL IMAGE für den Auftraggeber über dessen Social-Media-Accounts Marketing- und Werbemaßnahmen umsetzen oder diese insgesamt betreuen.

(4) LOCAL IMAGE weist darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social-Media-Plattformen gesonderte Bestimmungen für Marketing- und Werbemaßnahmen enthalten. Manche Werbeaktivitäten unterliegen Einschränkungen. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Marketingmaßnahmen verantwortlich. LOCAL IMAGE übernimmt hierfür keine Haftung.

6. Einschränkungen durch Drittanbieter

LOCAL IMAGE weist darauf hin, dass Drittanbieter (z.B. Google, Facebook oder Instagram) jederzeit und ohne Angabe von Gründen Konten sperren sowie Inhalte oder Werbeanzeigen entfernen können. Ein solcher Eingriff hat keine Auswirkungen auf den Vertrag zwischen LOCAL IMAGE und dem Auftraggeber.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber stellt LOCAL IMAGE rechtzeitig alle erforderlichen Zugänge und Zugangsdaten zur Verfügung, einschließlich Informationen zu bestehenden Accounts, Werbemaßnahmen oder Hosting-Anbietern.

(2) Der Zugang zu den Social-Media-Plattformen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. LOCAL IMAGE kann seine Leistungen nur innerhalb der bestehenden Accounts des Auftraggebers auf Google, Facebook, Instagram usw. erbringen. Die Unterstützung bei der Accounterstellung erfolgt nach Ermessen von LOCAL IMAGE.

(3) Der Auftraggeber stellt sämtliche benötigten Materialien in einem gängigen, direkt nutzbaren digitalen Format zur Verfügung. Verspätet eingereichte Materialien berechtigen nicht zur nachträglichen Bearbeitung.

(4) Der Auftraggeber sichert zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Materialien zu verfügen. Falls dies nicht der Fall ist, hat er die notwendigen Lizenzen zu beschaffen. Der Auftraggeber stellt LOCAL IMAGE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung von Nutzungsrechten ergeben.

(5) LOCAL IMAGE räumt dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit die Nutzungsrechte an den vereinbarten Inhalten ein. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Bearbeitung oder Veränderung, bedarf der schriftlichen Zustimmung von LOCAL IMAGE.

(6) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LOCAL IMAGE gestattet.

(7) LOCAL IMAGE darf den Auftrag und die erbrachten Leistungen als Referenz auf der eigenen Website und in anderen Publikationen nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

8. Gewährleistung

Soweit Marketing, Social-Media-Betreuung, Suchmaschinenoptimierung oder andere Beratungen Inhalt der Vereinbarung sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.

9. Haftung

(1) LOCAL IMAGE haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) LOCAL IMAGE übernimmt keine Haftung für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen inhaltlichen Aussagen über Produkte und Dienstleistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für deren rechtliche Überprüfung verantwortlich.

(3) Sofern LOCAL IMAGE auf rechtliche Risiken aufmerksam wird, weist sie den Auftraggeber darauf hin

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

(1) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von LOCAL IMAGE. Es gilt deutsches Recht.

(2) Soweit die Vereinbarung oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt bleiben.

Stand: Februar 2025

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